Was gehört in die Separatsammlung?
- entsorgungspflichtige Leuchtmittel: Leuchtstoffröhren (Neonröhren), Energiesparlampen, LED und alle Arten von Hoch- und Niederdrucklampen
- Leuchten (z.B. Stehleuchten)
Was gehört nicht in die Separatsammlung?
- Karton, Kleber und sonstige Anhaftungen an oder um Leuchten
- normale Glühbirnen (⇒ Kehricht)
- Sicherungen
Hinweise zur Separatsammlung:
- Die Leuchtmittel gehören nicht in die Glassammlung.
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind äusserst effizient in ihrer Anwendung, enthalten jedoch Schwermetalle. Somit müssen sie fachgerecht entsorgt werden.