Was gehört in die Separatsammlung?
Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör:
- aus dem Haushalt: Haushaltklein- und Haushaltgrossgeräte, Kühl-, Gefrier- und Klimageräte, Bau-, Garten-, Hobby-, Sport- und Fitnessgeräte, Heimtierbedarf und Spielwaren mit elektrischen und elektronischen Komponenten
- aus dem Büro, der Informatik-, Telekommunikations-, Musik-, Foto- und Unterhaltungsbranche, Dentalhandel, Mess-, Medizinal- und Sicherheitstechnik, etc.
Was gehört nicht in die Separatsammlung?
- Batterien und Akkus (⇒ separate Fraktion)
- Verpackungsmaterial der Geräte
- Fritteusen mit Frittieröl
- Abfälle in Kühlschränken
- Glühbirnen (⇒ Bauschuttmulde oder Kehricht)
- Sicherungskasten mit Sicherungen
- Schalttableaux
- Lichtschalter
- Steckdosen
- einzelne Toner/Tintenpatronen
Hinweise zur Separatsammlung:
- Der Handel hat eine gesetzliche Rücknahmepflicht und die KonsumentInnen eine gesetzliche Rückgabepflicht. Demzufolge können elektrische und elektronische Geräte überall, wo diese verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden – auch ohne einen Neukauf.